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Hier möchten wir Ihnen die Errichtung und Wartung von Rauchwarn- und Brandmeldeanlagen sowie von Sicherungsanlagen anbieten.
Bei der Errichtung der Rauchwarn- bzw Brandmeldeanlagen sind die baurechtlichen Vorgaben und Vorschriften zu beachten. Ebenfalls ist bei der Planung dieser Anlagen zu berücksichtigen, ob diese
vielleicht zusätzliche Lüftungsanlagen in Fluren und Treppenhäusern benötigen. Diese Anlagenteile müssen für jedermann sofort erreichbar sein, sollte die Notwendigkeit der Bedienung im Gefahrenfall bestehen. Auch sollte bei
der Planung dieser Anlagen geprüft werden, ob im Falle einer Auslösung eine Weiterleitung zu einer Feuerwache bzw einer Person erfolgen soll, die dann ihrerseits die notwendigen Massnahmen einleitet.
Bei Sicherungsanlagen ist es wichtig, alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit von Gewerbe- und Privatobjekten zu gewährleisten. So gibt es auch hier die Möglichkeit, bei
Alarmauslösung Institutionen oder Personen zu benachrichtigen. Unsere Mitarbeiter erarbeiten gern mit Ihnen ein Konzept, welches sicherstellt, dass alle Eventualitäten abgesichert sind. Die vielfältigen Möglichkeiten erklären
wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.
Um diese Problematik bestmöglich zu erörtern, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Unser Team wird all Ihre Fragen beantworten und mit Ihnen zusammen die bestmögliche Lösung
finden, so das Sie vollkommen abgesichert sind.
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